Zum Wochenausklang noch einen Rückblick in Bildern auf das Ende des Protestcamps vor dem Rathaus in Westerland. Glücklicherweise blieb es friedlich, auch wenn die Campbewohner die Geduld von Polizei und Verwaltung bis zum Ende auf die Probe stellten.
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Die Auflösung des Protestcamps auf dem Rathausplatz in Westerland auf Sylt durch den Kreis Nordfriesland war rechtmäßig. Das hat die 3. Kammer des Schleswig-Holsteinischen Veraltungsgerichts heute in einem Eilverfahren entschieden.
Das Protestcamp im Sylter Rathauspark ist am 3. August vom Kreis Nordfriesland als Versammlung im Sinne des Artikels acht Grundgesetz anerkannt worden. Eine am letzten Sonntag per E-Mail beantragte Verlängerung über den 31. August hinaus lehnte der Kreis als Versammlungsbehörde nun ab.
Seit einigen Wochen sind die obdachlosen Touristen und ihre auf der Insel angemeldeten Protestcamps Thema unter den Einheimischen und in verschiedenen Gremien der Gemeinde Sylt. Am Dienstag, 9. August, befasste sich erneut der Hauptausschuss damit, wie laut der Tagesordnung mit „der aktuellen Situation in der Westerländer Innenstadt“ umgegangen werden solle....